Psychotherapie, Coaching, Supervision
Mag. Helmut Egger
Psychotherapeut (Systemische Familientherapie, ÖAS)
Klinischer und Gesundheitspsychologe (BÖP)
Supervisor und Coach (ÖVS)
Weiterbildung Kinder- und Jugendlichentherapie (VPA)
Praxis:
5023 Salzburg Zeisigstr. 30 (Gemeinschaftspraxis Gnigl)
4020 Linz Volksfeststrasse 12 (Praxisgemeinschaft Rundherum)
Psychotherapie, Coaching, Supervision
Mag. Helmut Egger
Psychotherapeut (Systemische Familientherapie, ÖAS)
Klinischer und Gesundheitspsychologe (BÖP)
Supervisor und Coach (ÖVS)
Weiterbildung Kinder- und Jugendlichentherapie (VPA)
Praxis:
5023 Salzburg Zeisigstr. 30 (Gemeinschaftspraxis Gnigl)
4020 Linz Volksfeststrasse 12 (Praxisgemeinschaft Rundherum)

In Salzburg kann ich durch meinen Vertrag mit der Arge-Psychotherapie(https://www.arge-psychotherapie.at/) neben dem üblichen Verfahren des Kostenzuschusses der Kasse für die Psychotherapie (bei der Sie von der Kasse nach Bezahlung meiner Rechnung Euro 28,00 zurückbekommen – bei einzelnen Versicherungsträgern auch etwas mehr) noch folgende weitere Möglichkeiten anbieten:

Psychotherapie als Sachleistung für Schwer Erkrankte (SE-Regelung): Hier hat die Patientin/der Patient einen Selbstbehalt (10% oder 20% des Kassentarifs für Psychotherapie) zu tragen, den Rest übernimmt die Kasse. Zur Zeit beträgt dieser Patientenanteil bei der Gesundheitskasse z.B. 15,80 (Stand 2021). Die Therapieplätze werden über ein Punktesystem der Kasse nach Schwere der Erkrankung, Dringlichkeit der Behandlung und sozialer Lage zugeteilt über Antrag des behandelnden Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutin.

Psychotherapie als Sachleistung für Sozial Schwache (WS-Regelung): Hier übernimmt die Kasse nach Prüfung, ob die finanziellen Voraussetzungen vorliegen, die gesamten Kosten für die Psychotherapie.

Psychotherapie als Krankenbehandlung auf Kostenzuschussbasis: Mein aktuelles Honorar pro Psychotherapiestunde beträgt Euro 85,00. Wie oben beschrieben, können Sie 28 Euro von Ihrem Krankenversicherungsträger zurückbekommen. Voraussetzung ist, dass es sich bei der Psychotherapie um eine Krankenbehandlung handelt, das heißt es muss eine psychische Störung vorliegen. Das gilt natürlich für die SE und WS-Regelung ebenfalls.

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen kann ich leider nur auf der Basis einer Psychotherapie mit Kostenzuschuss anbieten.