Psychotherapie, Coaching, Supervision
Mag. Helmut Egger
Psychotherapeut (Systemische Familientherapie, ÖAS)
Klinischer und Gesundheitspsychologe (BÖP)
Supervisor und Coach (ÖVS)
Weiterbildung Kinder- und Jugendlichentherapie (VPA)
Praxis:
5023 Salzburg Zeisigstr. 30 (Gemeinschaftspraxis Gnigl)
Psychotherapie, Coaching, Supervision
Mag. Helmut Egger
Psychotherapeut (Systemische Familientherapie, ÖAS)
Klinischer und Gesundheitspsychologe (BÖP)
Supervisor und Coach (ÖVS)
Weiterbildung Kinder- und Jugendlichentherapie (VPA)
Praxis:
5023 Salzburg Zeisigstr. 30 (Gemeinschaftspraxis Gnigl)

In Salzburg kann ich durch meinen Vertrag mit der Arge-Psychotherapie(https://www.arge-psychotherapie.at/) neben dem üblichen Verfahren des Kostenzuschusses der Kasse für die Psychotherapie noch weitere Möglichkeiten anbieten:

Psychotherapie als Sachleistung für Schwer Erkrankte (SE-Regelung): . Die Therapieplätze werden über ein Punktesystem der Kasse nach Schwere der Erkrankung, Dringlichkeit der Behandlung und sozialer Lage zugeteilt über Antrag des behandelnden Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutin. Die Genehmigung obliegt der Kasse, ich kann daher einen solchen Sachleistungsplatz nicht im Vorhinein garantieren.

Psychotherapie als Sachleistung für Sozial Schwache (WS-Regelung): Hier übernimmt die Kasse nach Prüfung, ob die finanziellen Voraussetzungen vorliegen, die gesamten Kosten für die Psychotherapie. Den Antrag stellen Sie als Patientin bzw. Patient. Ich gebe Ihnen gerne nähere Auskünfte

Psychotherapie als Krankenbehandlung auf Kostenzuschussbasis: Mein aktuelles Honorar pro Psychotherapiestunde beträgt Euro 90,00 (Stand 2024). Voraussetzung für einen Kostenzuschuss der Krankenkasse ist, dass es sich bei der Psychotherapie um eine Krankenbehandlung handelt, das heißt es muss eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegen. Wenn die Psychotherapie voraussichtich länger als 10 Stunden dauern wird, stelle ich einen Antrag auf Psychotherapie bei der entsprechenden Krankenkasse. Dieser Antrag und der Antrag auf Kostenzuschuss werden mit demselben Formular gestellt, d.h. dieses Formular fülle ich aus, es wird von mir und Ihnen unterschrieben und Sie geben es bei Ihrem Krankenversicherungsträger/Ihrer Krankenkasse ab.

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen kann ich leider nur auf der Basis einer Psychotherapie mit Kostenzuschuss anbieten.

Voraussetzung ist bei jeder dieser Psychotherapien über die Krankenkasse jeweils die bei einer Inanspruchnahme von Psychotherapie bei einem nichtärztlichen Psychotherapeuten vorgesehene Ärztliche Bestätigung, welche vor der 2. Sitzung beigebracht werden muss. Diese Bestätigung bekommen Sie von Ihrem behandelnden Arzt/ihrer behandelnden Ärztin.