Mein Honorar beträgt ab 1.1.2026 95 Euro pro Therapieeinheit (50 Minuten). Bei der Arbeit im Mehrpersonen-Setting (Paare, Familien) haben sich meiner Erfahrung nach Doppeleinheiten besser bewährt – die Arbeit mit mehr Personen braucht auch mehr Zeit. Hier verrechne ich pro Doppeleinheit (90 Minuten) 160 Euro. Kosten für Coaching und Supervision nach individueller Vereinbarung.
Sie können sich gerne einen ersten Eindruck von meiner Person und meiner Arbeitsweise machen, indem Sie mit mir ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. In diesem Gespräch wird natürlich auch mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten der Finanzierung der Psychotherapie besprochen (Krankenkassenzuschuss, sogenannte SE-Regelung und WS-Regelung in Salzburg, siehe weiter unten).
Erfahrungsgemäß beginnt die Psychotherapie auch bereits mit und in diesem Erstgespräch, die Trennung in ein erstes Gespräch nur zum Kennenlernen und in weitere Gespräche, die dann psychotherapeutisch sind, hat sich für mich als nicht praktikabel erwiesen. Zugleich ist es mir aber wichtig, dass ein solches Erstgespräch tatsächlich eine Entscheidungshilfe und nicht schon eine Entscheidung für Sie sein soll. Die Honorierung des Erstgesprächs halte ich folgendermaßen: Wenn Sie sich nach dem Erstgespräch für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, verrechne ich Ihnen das Erstgespräch mit meiner ersten Honorarnote mit, wenn Sie nicht mit mir arbeiten wollen, war das Erstgespräch gratis. Das Erstgespräch verrechne ich dann mit der Hälfte meines üblichen Honorars (zur Zeit 45 Euro, Stand 2024).
Selbstverständlich besteht für Sie die Möglichkeit sich über die Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückerstatten zu lassen. Aktuell beträgt dieser Zuschuss bei der ÖGK etwas über 30 Euro – einzelne Kassen haben aber auch höhere Kostenzuschüsse – bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger. Die Krankenkasse verlangt dafür das Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung und eine ärztliche Bestätigung (kann durch jeden Arzt also auch durch Ihren Hausarzt erfolgen), die zwischen erster und zweiter Psychotherapiestunde beigebracht werden muss. Nähere Auskünfte kann ich Ihnen selbstverständlich gerne erteilen.
In meiner Praxis in Salzburg kann ich seit 1.1.2018 auch für Personen mit entsprechend geringem Einkommen anbieten, dass die Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie übernimmt und der/die KlientIn keinen oder (im Einzelfall bei etwas über den entsprechenden Grenzen liegendem Einkommen) nur einen geringen Selbstbehalt zu zahlen hat – Psychotherapie als Sachleistung für Wirtschaftlich Schwache, WS. Dies läuft über die ARGE PSYCHOTHERAPIE, mit der ich mit 1.1.2018 (wie viele andere PsychotherapeutInnen in Salzburg auch), eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen habe. Weiters habe ich ab April 2021 in Salzburg auch die Möglichkeit, Psychotherapie als Sachleistung für schwer Erkrankte anzubieten (SE-Regelung), ebenfalls über Vertrag mit der ARGE PSYCHOTHERAPIE. Hier fällt ein Selbstbehalt pro Therapiestunde an: Zur Zeit (April 2021) beträgt dieser 15,80 Euro. Korrektur: Dieser Selbstbehalt wurde 2022 abgeschafft. Nähere Infos und auch eine Liste aller derartigen Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten der ARGE PSYCHOTHERAPIE können sie auch auf folgender Homepage finden:http://www.arge-psychotherapie.at
Auch die Salzburger Niederlassung der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK (vormals Salzburger Gebietskrankenkasse) kann Ihnen hierzu genauere Auskunft geben.
Gestatten Sie mir noch folgende Anmerkung: Aufgrund der Tatsache, dass es keinen Gesamtvertrag mit den Sozialversicherungsträgern/Krankenkassen für Psychotherapie gibt und ein solcher leider seit Gültigkeit des Psychotherapie-Gesetzes nie zustande gekommen ist (woran auch immer das liegen mag), sind Sie als Patientin bzw. Patient eben leider mit der Situation konfrontiert, dass es in jedem Bundesland andere Regelungen gibt, die zumindest für einen Teil der Versicherten eine Psychotherapie als Kassenleistung möglich machen, statt, wie es eigentich sein sollte, zum Psychotherapeuten/zur Psychotherapeutin einfach mit e-card gehen zu können. Nachdem die verwandte Berufsgruppe der Klinischen Psycholog:innen jetzt überraschend einen solchen Gesamtvertrag erreicht haben, wie Sie vielleicht auch schon den Medien entnehmen konnten („Klinisch-psychologische Theraie wird Kassenleistung“, NewsORF vom 10.12.2025), gibt es ja vielleicht die Hoffnung, dass dies für die Psychotherapeut:innen doch irgendwann auch gelingt.