Aktuell bekomme ich erste Anfragen zu diesem Thema. Leider muss ich dazu sagen, dass ich auch nicht viel mehr weiß, als man den Medien zu diesem Thema entnehmen kann. Dieses wenige möchte ich hier gerne zusammen mit der Vorgeschichte (die ist m.E. nötig zum Verständnis) kompakt darstellen und auch ein paar persönliche Gedanken zu der Thematik beisteuern.
Wichtig für die Thematik erscheint mir zuallererst Folgendes: Das Psychologengesetz definiert neben der klinisch-diagnostischen Tätigkeit eben auch die klinisch-psychologische Behandlung als „die klinisch psychologische Behandlung von Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszutänden“ mittels Methoden aus der Wissenschaft der Psychologie, während das Psychotherapiegesetz auf ähnliche Weise versucht, Psychotherapie als „Behandlung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit psychotherapeutisch-wissenschaftlichen Methoden“ zu definieren. Die Ausbildung, welche man absolviert, bevor man diese jeweilige Tätigkeit ausüben kann, ist eine unterschiedliche (hier Psychologiestudium und die Ausbildung zum Klinischen Psychologen, dort ebenfalls in der Regel ein Studium und eine anschließende Psychotherapieausbildung). Aber das, was behandelt wird, ist offensichtlich dasselbe (nämlich „psychische Leidenszustände“ wenn ich das mal so unpräzise ausdrücken darf), aber eben mit verschiedenen Methoden (aber auch vielen Überschneidungen, die wohl unvermeidlich sind).
Klinisch-psychologische Behandlung war nun aber lange, im Gegensatz zur Psychotherapie, überhaupt keine Kassenleistung, sondern ’nur‘ klinisch-psychologische Diagnostik. Seit 1.1.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung mit denselben Regelungen wie die Psychotherapie allgemein, nämlich als Kostenzuschuss-Regelung. Das heißt, der Patient, die Patientin zahlt dem Psychologen bzw. der Psychologin das Honorar und bekommt einen Kostenzuschuss von seiner Kasse zurück (auch die Höhe des Zuschusses war dieselbe). Nun haben die Klinischen Psycholog:innen offensichtlich geschafft, was den Psychotherapeut:innen nie gelungen ist – nämlich einen Gesamtvertrag mit den Krankenversicherungen zu erreichen, der die klinisch-psychologische Behandlung zur vollfinanzierten Kassenleistung macht.
Hier der entsprechende Bericht des ORF vom 10.12.2025: Klinisch-psychologische Therapie wird Kassenleistung
Und hier die entsprechende Erklärung der Gesundheitskasse: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908362
Laut dem entsprechenden Gesetz wäre eigentlich auch die Psychotherapie eine solche vollfinanzierte Kassenleistung. Es existiert hier einfach ein bereits jahrzehntelanger, mehr oder weniger ‚gesetzloser‘ Zustand, weil man eben keine Einigung zwischen Berufsverband der Psychotherapeut:innen und den Kassen bzw. dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger erreichen konnte (warum auch immer). Dieser vertragslose Zustand (im Sinne eines Gesamtvertrages vertragslos) ist selbstverständlich zum Schaden der Patient:innen, welche in der Psychotherapie Ihre Behandlung weiterhin vorfinanzieren müssen.
Wichtig erscheint mir noch Folgendes: Es wird vermutlich eine zentrale Stelle geben, welche entsprechende Anfragen an die klinischen Psycholog:innen, welche einen Kassenvertrag haben, verteilt. Man wird sich also vermutlich den klinischen Psychologen, die klinische Psychologin nicht aussuchen können, welche einen behandelt. Aufgrund der genannten Summen würde ich auch vermuten, dass die Stundenanzahl, die genehmigt wird, eher beschränkt sein wird. Und, wenn Sie sich jetzt nach diesem doch längeren Text von mir endgültig fragen, was denn nur der Unterschied sei zwischen Psychotherapie und klinischer Psychologie in der Behandlung, abseits vom verschiedenen Ausbildungsweg, dann möchte ich folgendes sagen: Ich habe beide Gesetzestexte, sowohl das Psychologen- als auch das Psychotherapeutengesetz mehr als einmal gelesen, und ich konnte auch keine klare fachliche Abgrenzung finden. Es sind ja auch viele Kolleg:innen Vertreter beider Berufsgruppen, sowohl Klinische Psycholog:innen als auch Psychotherapeut:innen (das trifft für mich ja auch zu).
Prinzipiell wäre jetzt der nächste logische Schritt, auch die Psychotherapie endlich als vollfinanzierte Kassenleistung zu etablieren, es ist genug zu tun für alle ‚Psy‘-Berufsgruppen, die sich mit der Linderung psychischer Leidenszustände beschäftigen (also Psychiater:innen, Psychotherapeut:innen und Klinische Psycholog:innen). Ob das wohl in Zeiten allgemeinen Spardrucks gelingen wird?